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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1.        Vertrag

Mit der Bestätigung der schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Buchung kommt zwischen dem Kunden und Himalaya Trekking GmbH (nachfolgend Himalaya Trekking) ein Vertrag zustande. Auf diesen Vertrag sind die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anwendbar. Spätestens mit Zahlung der Rechnung akzeptiert der Kunde Erhalt und Inhalt dieser AGB. Bei Einzelleistungen anderer Veranstalter, zum Beispiel Flugbuchungen, treten wir als Vermittler auf und es gelten deren Vertragsbedingungen.

2.        Zahlungsbedingungen

2.1. Anzahlung:

Bei Buchung ist eine Anzahlung bei Erhalt der Rechnung gemäss Angaben auf der Rechnung zu bezahlen. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Abreise fällig. Um Ticketpreise zu garantieren, empfehlen wir eine sofortige Bezahlung nach der Buchung, dies ermöglicht uns die vorzeitige Ausstellung der Tickets in Auftrag zu geben und beugt allfälligen späteren Preiserhöhungen (Treibstoffzuschläge etc.) vor.

2.2. Zahlungsverzug:

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, behält sich Himalaya Trekking das Recht vor die Buchung zu annullieren, wodurch Annullationskosten gemäss Ziffer 5 entstehen.

2.3. Kurzfristige Buchung:

Wird die Reise weniger als vier Wochen vor Beginn der Reise gebucht, wird der gesamte Rechnungsbetrag per sofort fällig.

3.        Preisänderungen

3.1. In folgenden Fällen kann Himalaya Trekking die ausgeschriebenen, bestätigten Preise ändern: Tarifänderungen der Transportunternehmen (z. B. Treibstoffzuschläge etc.), Neue oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z. B. Mehrwertsteuer, Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, Trekkingbewilligungen etc.), Wechselkursänderungen

3.2. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so hat der Kunde das Recht, innerhalb 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde erhält in diesem Falle den einbezahlten Betrag vollumfänglich zurück. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Meldet sich der Kunde nicht innerhalb der Frist schriftlich, so stimmt er der Preiserhöhung zu.

4.        Umbuchungen

Für Umbuchungen vor Reisebeginn und vor Ausstellung der Reisedokumente erhebt Himalaya Trekking keine Gebühr. Nach Ausstellung der Reisedokumente gelten Umbuchungen vor Reisebeginn als Annullation, da die Dokumente neu ausgestellt werden müssen. In solchen Fällen gelten die auf der Rechnung aufgeführten effektiven Annullations- resp. Reisekosten.

5.        Annullationsbestimmungen

Bei Annullation vor Abreise entstehen Himalaya Trekking Kosten; aber auch von Fluggesellschaften, Transportunternehmen und sonstigen Leistungsträgern werden Annullationskosten geltend gemacht. Grundsätzlich muss eine Annullierung schriftlich erfolgen. Im Falle einer Annullation erhebt Himalaya Trekking folgende pauschale Entschädigungen.

5.1. Landleistungen:

30 - 60 Tage vor Abreise 30%

29 - 11 Tage vor Abreise 50%

10 -   1 Tag vor Abreise 100%

5.2. Flugleistungen:

Es werden die effektiven Annulationsgebühren der Fluggesellschaft, sowie die Gebühren des Flugvermittelnden Reisebüros in Rechnung gestellt.

6.        Annullation durch Himalaya Trekking

Bei höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen etc. kann eine Annullation durch Himalaya Trekking aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig erfolgen. Himalaya Trekking unterbreitet dem Kunden wenn möglich ein gleichwertiges Ersatzangebot (z. Bsp. Trekking in eine andere Region etc.) Sollte der Kunde dieses nicht annehmen, erhält er den einbezahlten Betrag vollumfänglich zurück. Bei Abbruch der Reise unterwegs werden die ersparten Aufwendungen zurückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

7.        Nichtbeanspruchte Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Die zusätzlichen Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. Himalaya Trekking bemüht sich jedoch um die Rückerstattung ersparter Aufwendungen von Leistungsträgern.

8.        Verlust der Reisedokumente

Wir empfehlen den Kunden, die genauen Ticketnummern und eine Fotokopie der Flugtickets separat aufzubewahren. Bei Verlust der Flugtickets übernimmt Himalaya Trekking keine Haftung.

9.        Versicherungen

Wir bitten den Kunden zu überprüfen, ob er bereits genügende Annullations-, Rückreise-, Kranken-, Unfall- oder sonstige Versicherungen hat. Wir empfehlen dem Kunden dringend, eine Annullationskosten- und SOS-Rückreiseversicherung abzuschliessen. Dabei sind wir gerne behilflich.

10.     Pass, Visa, Impfungen

Der Kunde ist für die Einhaltung der individuellen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Impfvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich. Wir beraten Sie jedoch gerne dabei.

11.     Beanstandungen

11.1. Die Reisenden sind verpflichtet auftretende Mängel der Reiseleitung oder dem Leistungsträger vor Ort unverzüglich zu melden. Es kann unentgeltlich Abhilfe verlangt werden, sofern dies nicht unmöglich ist. Himalaya Trekking kann die Abhilfe auch verweigern, wenn sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. Führt die Beanstandung zu keiner Lösung, sind sie verpflichtet eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche die Beanstandung und deren Inhalt festhält.

11.2. Beanstandungen und allfällige Schadenersatzansprüche müssen spätestens vier Wochen nach der Rückreise schriftlich bei Himalaya Trekking geltend gemacht werden, ansonsten verfällt jeder Anspruch.

11.3. Bei Reisegepäck sind Verluste und Beschädigungen unverzüglich den Transportunternehmungen anzuzeigen.

12.     Haftung

12.1. Himalaya Trekking haftet den Kunden gegenüber nach den Bestimmungen der Schweiz. Pauschalreisegesetz Art. 14 - 16.

12.2. Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen und nationalen Gesetzen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigungen bei Schaden aus Nichterfüllung oder nicht genügender Erfüllung des Vertrages, insbesondere hinsichtlich internationaler Transporte und Flüge.

12.3. Schadenersatzansprüche bleiben ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis des Kunden, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Dienstleistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewehrt werden konnte.

12.4. An Wanderungen / Expeditionen, Rafting Touren, Dschungel Safaris und anderen Aktivitäten, die mit besonderen Risiken verbunden sind, nimmt der Reisende auf eigenes Risiko teil.

12.5. Für Buchungen und Aktivitäten und Ausflügen am Reiseziel, die nicht durch uns getätigt werden, übernehmen wir keine Haftung.

13.     Gerichtsstand für Klagen gegen Himalaya Trekking können nur an deren Firmensitz im Kanton Schaffhausen angebracht werden. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Update 16.01.2013

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